
Landkreis Kulmbach
SENIORENWOHNHEIM IN KULMBACH
AWO Heiner-Stenglein-Senioren- und Pflegeheim
Das AWO Heiner-Stenglein-Senioren- und Pflegeheim ist eine nach den modernsten Maßstäben gebaute Einrichtung der vollstationären Pflege. Das Haus bietet 115 voll möblierte Pflegeplätzen in 78 Einzel- und 19 Doppelzimmern. Zudem besteht innerhalb der Einrichtung die Möglichkeit der eingestreuten Kurzzeitpflege. Zwei der 115 Pflegeplätze sind dauerhaft nur für Kurzzeitpflege reserviert. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gefördert.
Das Senioren- und Pflegeheim befindet sich nordöstlich vom Kulmbacher Stadtzentrum in einem ruhigen Siedlungsgebiet. Unmittelbar an der Einrichtung befindet sich eine Bushaltestelle und im Umkreis von 750 Metern befinden sich Geschäfte aller Art. In 20 Minuten gelangt man zu Fuß ins Stadtzentrum.

Einrichtungsleitung
Tel. 09221 878097-10
AWO Heiner-Stenglein-Senioren- und Pflegeheim
Am Rasen 1
95326 Kulmbach
Tel.: 09221 878097-0
Fax: 09221 908901
E-Mail: hss@awo-ku.de
Postanschrift:
Postfach 11 11
95301 Kulmbach
Öffnungszeiten des Heiner-Stenglein-Senioren- und Pflegeheims
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr – 14:00 Uhr

So pflegen wir Sie
Neben allgemeinen Pflegeleistungen gibt es verschiedenste Betreuungsangebote wie Gedächtnistraining, Gymnastik, Singkreis, Gottesdienste, jahreszeitliche Veranstaltungen und vieles mehr.
Zusätzlich bietet das AWO Heiner-Stenglein-Senioren- und Pflegeheim Dienstleistungen wie Wäscherei, Hausmeister, Verpflegung und Hausreinigung an. Die Verpflegung umfasst Vollpension mit Frühstück (ab 8:00 Uhr), Mittagessen (ab 11:45 Uhr), Nachmittagskaffee (ab 14:45 Uhr) und Abendessen (ab 17:45 Uhr). Darüber hinaus werden bei Bedarf Zwischen- und Nachtmahlzeiten, sowie Diäternährung angeboten.
In den vergangenen Jahren wurden mehrere Pflegefachkräfte unserer Einrichtungen in Palliativ Care und Hospizarbeit weitergebildet.
Palliativ Care ist eine ganzheitliche Behandlung von Bewohnern, die unter fortgeschrittenen Erkrankungen leiden. Hier steht nicht die kurative Behandlung der Krankheit im Mittelpunkt, sondern die Beherrschung der Krankheitssymptome. Das bedeutet, Schmerzen zu lindern und Ansprechpartner bei Problemen sozialer, psychologischer und spiritueller Natur zu sein. Die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen, sowie die Einbeziehung der Angehörigen stehen im Vordergrund. Im Mittelpunkt steht der erkrankte Mensch, seine Angehörigen und ihm nahestehende Menschen.
Damit wir unsere Bewohner immer bestens versorgen können, bilden wir uns bei Schulungen kontinuierlich fort und überprüfen unsere Arbeit regelmäßig in Qualitätszirkeln.
Räumliche Ausstattung
Das AWO Heiner-Stenglein-Senioren- und Pflegeheim bietet 78 Einzel und 19 Doppelzimmer, die sich über drei Stockwerke erstrecken und barrierefrei mit Hilfe eines behindertengerechten Personenaufzugs erreicht werden können. Die Größe der Zimmer variiert zwischen 26,5 m² und 31 m². Sie sind allesamt möbliert mir modernen Pflegebetten, Nachtkästchen, Einbauschränken, Tisch und Stühlen. Zudem befinden sich in den Zimmern eine Notrufanlage, seniorengerechte Nasszellen, Gardinen, sowie Telefon- und Fernsehanschluss. Die Bewohner haben außerdem die Möglichkeit ihre Zimmer mit persönlichen Gegenständen einzurichten.
Neben den privaten Zimmern laden auch Gemeinschaftsräume (Veranstaltungsraum, Aufenthaltsräume und Kreativraum) und begehbare Außenanlagen zu Begegnungen und Teilnahme am Alltagsleben ein. Alle Bereiche der Einrichtung sind barrierefrei und somit auch mit dem Rollstuhl erreichbar. Das AWO Heiner-Stenglein-Senioren- und Pflegeheim ist eine Begegnunugsstätte und somit auch Kommunikationszentrum für Heimbewohner*innen und Nichtheimbewohner*innen in der unterschiedliche Programme angeboten werden.



Kosten
Die Pflegeheimkosten sind abhängig vom Pflegegrad
Die Pflegeversicherung beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad an den Pflegeheimkosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim. Den Rest der Pflegeheimkosten müssen Sie selbst tragen.
Da die Kosten in unseren Pflegeheimen variieren, variiert auch Ihre private Zuzahlung.
Wie bekommen Sie finanzielle Unterstützung?
Um solch eine Unterstützung von Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse zu erhalten, sind mehrere Schritte nötig. Zuerst ist ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.
Der Antrag auf Pflege kann sowohl von Betroffenen als auch von deren Angehörigen gestellt werden. Es genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen, dass Sie Pflegebedürftigkeit beantragen.
Sobald dieser Antrag bewilligt ist, können Sie das Formular an Ihre Pflegekasse weiterleiten, die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Welches Ihre Pflegekasse ist, können Sie von Ihrer Krankenkasse erfahren. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin einen medizinischen Gutachter, der den Pflegegrad ermittelt. Dieser Gutachter wird vom Medizinischen Dienst (MD) geschickt und besucht Sie zu Hause, um sich ein Bild vom Zustand des Pflegebedürftigen zu verschaffen. Auf Basis des Gutachtens wird von der Krankenkasse über den Pflegegrad und damit die Höhe der Leistungen entschieden.
Hier erfahren Sie mehr über die Pflegegrade.
Wichtig: Vor einem Umzug in ein Altenheim der AWO ist eine Bestätigung der Pflegekasse notwendig.
Die aktuellen Heimkosten des AWO Heiner-Stenglein-Senioren- und Pflegeheims entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt. Die Mitarbeiter der Verwaltung stehen jeder Zeit beratend in Fragen der Finanzierung, im Umgang mit den Kassen und bei Anträgen, beispielsweise an Ämter, zur Verfügung.
Qualitätsprüfung durch FQA- und MDK-Bericht
Qualitätsprüfungen durch FQA und MD
Jährlich werden alle Heime von der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA, früher Heimaufsicht) unangemeldet überprüft.
Alle Einrichtungen, die Pflegeleistungen erbringen, werden im Auftrag der Pflegekassenverbände ebenfalls jährlich und unangemeldet vom medizinischen Dienst (MD) überprüft.
Anhand eines rund 280 Seiten starken Prüfleitfadens prüft und berät die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA, früher „Heimaufsicht“) in jährlichem Rhythmus nach dem bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) die Senioreneinrichtungen (Pflegeheime, Altenheime, Seniorenwohnstifte, Altenwohnheime…). Gerne können Sie die aktuellen Berichte bei der Einrichtungsleitung der jeweiligen Senioreneinrichtung einsehen und sich die Prüfungsergebnisse erläutern lassen.
Zusätzlich werden die Pflegeeinrichtungen ebenfalls jährlich vom Medizinischen Dienst (MD) nahezu in den gleichen Themenbereichen geprüft. Das Prüfkonzept des MD umfasst für die Berechnung einer „Pflegenote“ rund 80 Kriterien, welche mit ja oder nein bewertet werden.
Alle standardisierten Prüfberichte des MD sind hier auf folgenden Seiten einsehbar (externe Links):
Mit uns auf Ihrem Weg
AWO HEINER-STENGLEIN-SENIOREN- UND PFLEGEHEIM